Die Gründe für begleitete Besuche sind sehr individuell und können sehr vielseitig sein. Mögliche Gründe sind zum Beispiel:
- herausfordernde Konflikten zwischen den Eltern
- mangelndes Vertrauen zwischen den Eltern
- Suchtproblematik
- Angst vor Gewalt oder Entführung
- Psychische Krankheit des besuchsberechtigten Elternteils
- Verletzung der psychischen oder der sexuellen Integrität des Kindes
Begleitete Besuche ermöglichen dem besuchsberechtigen Elternteil gemeinsame Zeit in einem klar definierten Rahmen zu verbringen. Zeitgleich weiss der obhutsberechtigte Elternteil dass das Kind
beim Besuch von einer Fachperson begleitet wird.
Begleitete Besuche sollten als vorübergehende Lösung eingesetzt werden.
Wie läuft ein Begleiteter Besuch ab?
Der obhutsberechtigte Elternteil bringt das Kind zur vereinbarten Zeit an den vereinbarten Übergabeort. Dort trifft das Kind den anderen Elternteil und verbringt mit ihm die vereinbarte Zeit in
Begleitung einer Fachperson. Die Begleitperson ist aufmerksam präsent, bietet bei Bedarf Unterstützung und gewährt in angemessenem Umfang die mögliche Privatsphäre. Am Ende der Besuchszeit bringt
die Begleitperson das Kind wieder zum Vereinbarten Übergabeort und übergibt es dem obhutsberechtigten Elternteil.
Wo finden die Begleiteten Besuchstage statt?
Je nach Witterung und Möglichkeiten finden die Besuchstage beim besuchsberechtigten Elternteil oder an einem öffentlichen Ort wie zum Beispiel einem Spielplatz oder im Zoo statt. Falls notwendig,
wird von der Begleitperson ein geeignetet Ort zur Verfügung gestellt.
Begleitete Besuche werden in der Regel von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB oder dem Zivilgericht angeordnet oder von einem Beistand empfohlen.
Selbstverständlich können Eltern dies auch auf eigenen Wunsch initiieren.
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